„Kopfnuss“ im Hafturlaub

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Bild (28.07.2010, 16:30) Obwohl er einem 39-Jährigen beim diesjährigen Karneval in Damme eine so genannte Kopfnuss verpasste und ihn damit schwer verletzte, ist ein 36-Jähriger Mann aus Damme nochmals sprichwörtlich mit einem blauen Auge davongekommen.

Der Mann, der nun wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt ist, saß zur Tatzeit im Gefängnis und befand sich lediglich im Hafturlaub. Der Täter ist bereits elf Mal vorbestraft. Bei diesen Vorstrafen handelt es sich weitestgehend um Delikte innerhalb der Straßenverkehrsordnung – wie Fahren ohne Führerschein – und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Trotz oder wegen dieser Umstände wurde er vom Landgericht Vechta nicht zu einer erneuten Freiheitstrafe, sondern „nur“ zu einer Bewährungsstrafe von 9 Monaten verurteilt.

Am Sonntag der Feierlichkeiten zum Dammer Karneval geriet der Verurteilte in einem der Festzelte mit seinem Opfer aneinander. Durch die Gewalttat des Täters erlitt dieser einen Bruch des Jochbeins, welcher eine Woche Aufenthalt im Krankenhaus nach sich zog. Außerdem muss das Opfer in einigen Wochen nochmals operiert werden.

Der Täter gestand die Tat vor Gericht erst, nachdem das Opfer und zwei weitere Zeugen gegen ihn ausgesagt hatten. Allerdings gab er dann an, er sei aufgrund seiner Abstammung beschimpft und damit provoziert worden.

Bild: banspy@Flickr mehr aus Region

 

Kommentare

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zitat :er sei wegen aufgrund seiner Abstammung

sehr gutes deutsch ...

so eine milde strafe für jemanden, der auf hafturlaub eine straftat begeht, ist meiner meinung nach ein witz!

NR. 1 | 28.07.10 | 16:52